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Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs „New Year 2026“

 

1. Veranstalter
Der Wettbewerb wird von Wish & Hint mit Sitz in der Schweiz organisiert.

 

2. Teilnahme
Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen über 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz.
Nur eine Teilnahme pro Person ist erlaubt.

 

3. Teilnahmeverfahren
Um teilzunehmen, müssen die Teilnehmenden:

  • Ein kostenloses Konto in der App Wish & Hint erstellen.

  • Ihren Hint Code bis spätestens 31. Januar 2026 per E-Mail an info@wishhint.net senden.

 

4. Preis
Der Preis besteht aus 500 Schweizer Franken (CHF), die per Banküberweisung oder TWINT ausgezahlt werden.
Der Preis ist nicht übertragbar und kann nicht in andere Leistungen umgetauscht werden.

 

5. Gewinnerauswahl
Der Gewinner oder die Gewinnerin wird per Zufallsprinzip unter allen gültigen Einsendungen ermittelt.
Die Auslosung findet am 7. Februar 2026 statt.
Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail.

 

6. Veröffentlichung des Gewinners
Mit ihrer Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass Wish & Hint im Falle eines Gewinns folgende Informationen veröffentlichen darf:

  • Vorname und Nachname

  • Wohnort (z. B. Basel, Lausanne, Lugano)

  • und – sofern schriftlich genehmigt – ein Foto des Gewinners / der Gewinnerin.

Diese Angaben werden ausschliesslich zu Transparenz- und Kommunikationszwecken auf den offiziellen Kanälen von Wish & Hint (Website, soziale Medien, Newsletter) veröffentlicht.

 

7. Ausschluss
Mitarbeitende, Partner oder direkte Familienangehörige von Wish & Hint sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

 

8. Datenschutz
Die im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschliesslich zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Teilnehmende können die Löschung ihrer Daten jederzeit unter info@wishhint.net beantragen; dies führt jedoch zum Ausschluss vom Wettbewerb.

 

9. Änderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb bei unvorhergesehenen Umständen zu ändern, auszusetzen oder zu beenden.  Dazu gehören unter anderem technische Probleme, Betrugsversuche, eine unzureichende Teilnehmerzahl oder höhere Gewalt. Im Falle einer Annullierung werden die Teilnehmenden informiert, und der Veranstalter ist nicht verpflichtet, den Preis zu vergeben. Anpassungen, die die Teilnehmenden nicht negativ beeinflussen, können ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden.

 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Basel.

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